Externer Datenschutzbeauftragter
Wir unterstützen Sie als Datenschutzbeauftragter in allen Fragen zur Umsetzung der DSGVO und weiterer angrenzender Datenschutzgesetze (z.B. Recht der Werbung, TTDSG/ePrivacy-Verordnung, Gesundheitsdatenschutz). Die Beratung kann als Unterstützung bei Einzelfragen auf Anfrage ebenso erfolgen, wie strukturell zur Umsetzung der DSGVO. Unsere Tätigkeiten als Datenschutzbeauftragte sind (nach Art. 39 Abs. 1 DSGVO) insbesondere:
- Unterrichtung und Beratung des Unternehmens und dessen Beschäftigten zu allen Datenschutzfragen
- Überwachung der Einhaltung geltender Datenschutzvorschriften und der Strategien zur Umsetzung, inklusive Sensibilisierung und Schulung der relevanten Mitarbeiter
- Beratung im Zusammenhang mit einer eventuellen Datenschutz-Folgenabschätzung
- Zusammenarbeit mit der Datenschutz-Aufsichtsbehörde
- Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in allen Fragen zum Datenschutz.
Die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte erfasst also insbesondere die Beratung bei allen strukturellen Fragen des Datenschutzes im Unternehmen, die Unterstützung bei der Beantwortung von Betroffenen- sowie Aufsichtsbehördenanfragen und die Schulung im Datenschutz. Neben der Bestellung als DSB beraten wir umfassend bei allen Einzelfragen im Datenschutz sowie (unterstützend) bei dem Projekt der DSGVO-Umsetzung.
Als Datenschutzbeauftragte stehen wir den Mitarbeitern stets als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn neue Datenverarbeitungen eingeführt oder neue Projekte geplant werden. Durch die frühzeitige Einbindung kann gewährleistet werden, dass die Pläne ohne größeren Aufwand unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden können. Zudem stehen wir allen Betroffenen (z.B. Kunden, Lieferanten, Newsletter-Empfängern) bei Fragen zum Datenschutz zur Verfügung und können sicherstellen, dass die Betroffenenrechte auf Auskunft, Löschung o.ä. fristgerecht beantwortet werden können. Zu Beginn eines jeden Jahres erstellen wir einen Jahresbericht, in dem wir die Tätigkeiten des letzten Jahres und die Aufgaben des kommenden Jahres darstellen.
Auditierung und Datenschutz-Umsetzung
Bei einem Neueinstieg als Datenschutz-Berater und/oder bei Bestellung als Datenschutzbeauftragter empfiehlt sich das folgende Vorgehen:
Im ersten Schritt der Datenschutz-Umsetzung werden wir ein Audit vor Ort durchführen und den Status quo mit den anstehenden Aufgaben bewerten und in einem Audit-Bericht bereitstellen. Auf Basis des Audit-Berichts können die umzusetzenden Maßnahmen festgelegt und sukzessive umgesetzt werden.
- Vor Beginn des Audits stellen wir einen Fragebogen bereit, mit dem die Datenverarbeitungsvorgänge im Unternehmen erfasst werden.
- Die ausgefüllten Fragebögen dienen der Dokumentation des Status quo und der Ermittlung der anstehenden Aufgaben.
- Der zweite Schritt ist die Vorstellung der Ergebnisse der Auditierung mit Beschreibung des Handlungsbedarfs.
Wobei hilft ein Datenschutzbeauftragter?
Das Datenschutzrecht ist in den Mittelpunkt des öffentlichen Bewusstseins gerückt. Mit der DSGVO wurden insbesondere umfangreiche Dokumentations- und Meldepflichten eingeführt und erweitert, die eine genaue Kenntnis der Prozesse im Unternehmen erfordern. Eine solche Kenntnis Ihres Unternehmens und der Rechtslage bieten wir als Datenschutzbeauftragte. So vermindern Sie die Gefahr, möglichen Sanktionen der Aufsichtsbehörden, Verbraucherschutzverbänden oder Wettbewerbern ausgesetzt zu sein.
Die BHO Consulting GmbH berät Sie vollumfänglich in allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen und stellt Ihnen zertifizierte und qualifizierte Datenschutzbeauftragte.
Profitieren Sie von unseren zertifizierten Datenschutzbeauftragten
- Effiziente und datenschutzkonforme Realisierung Ihrer Projekte
- Zuverlässiger Umgang mit Kunden, Lieferanten und weiteren Betroffenen
- Mitarbeiter haben einen Ansprechpartner für alle Belange der Datenverarbeitung
- Mehr Struktur und Sicherheit durch regelmäßigen Jahresbericht
Eine „Datenschutzorganisation“ im Rahmen der unternehmensweiten Compliance kann bereits heute als unerlässlich angesehen werden und wird in Zukunft wichtiger werden, da der Fokus in der Öffentlichkeit weiter steigen wird und so Unternehmen besonders verpflichtet werden. Entscheidend bleibt aber die Implementierung der Maßnahmen, die nur mit praktischer Erfahrung der Berater sichergestellt wird.
Weitere Beratungstätigkeiten in unserem Beratungsumfeld:
- Datenschutzmanagement
- Bestellung als Vertreter nach Artikel 27 DSGVO für Gesellschaften außerhalb der EU
- IT-Security-Beratung
Zudem kann die Rechtsberatung in datenschutzrechtlichen Fragestellungen durch die Zusammenarbeit mit der BHO Legal PartG mbB sichergestellt werden.