Datenschutzmanagement

Wir sind auch im Datenschutzmanagement für Sie tätig, als Ergänzung zur bestehenden Datenschutzberatung. Die konkrete Umsetzung von DSGVO-Maßnahmen oder die effektive Entscheidung über Datenschutzvorgänge steht den Datenschutzbeauftragten laut Gesetz nicht zu. Daher haben wir die Stellung des externen Datenschutz-Managers entwickelt, der die Implementierung der Datenschutz-Maßnahmen betreut.

Die Durchführung Ihrer Datenschutz-Maßnahmen

Die BHO Consulting GmbH unterstützt Sie bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben im Unternehmen und bei der effektiven Umsetzung der Datenschutzvorgaben. Während es die Aufgabe der bestellten Datenschutzbeauftragten ist, das Unternehmen bzw. die Geschäftsleitung bei der Umsetzung der Datenschutz-Vorgaben zu überwachen und beratend zur Seite zu stehen, wird der DSB nicht konkret über die Maßnahme entscheiden. Daher kann eine weitere Stelle zwischen der kontrollierenden Instanz und dem Management dabei helfen, Entscheidung vorzubereiten und so die optimale Lösung für das Unternehmen zu finden.

Durch unsere langjährige Erfahrung im Management und der Beratung von Datenschutz-Projekten bündeln wir unsere Datenschutzerfahrung zu einer neuartigen Beratungsleistung. Als Datenschutz-Manager können wir die Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten oder anderer Berater prüfen, bewerten und konkrete Handlungsempfehlungen abgeben. Die finale Entscheidung über ein bestimmtes Vorgehen verbleibt zwar bei der Geschäftsleitung, aber die Empfehlung konkreter Handlungsschritte und Bewertung der tatsächlichen Vorgehensweise kann durch den Datenschutzbeauftragten nicht vorgenommen werden. Hier kommen wir als Datenschutz-Manager ins Spiel, die die von der DSGVO geöffnete Lücke ausfüllen. So können praxisnahe und maßgeschneiderte Ergebnnisse erreicht werden.

Unsere Tätigkeiten im Datenschutzmanagement

Wir beraten Sie im Datenschutzmanagement insbesondere durch folgende Tätigkeiten:

  • Bewertung und Abgabe konkreter Empfehlungen gegenüber der Geschäftsleitung bei allen Fragen zum Datenschutzrecht
  • Vorbereitung von Vorstandsvorlagen zur Umsetzung der Datenschutz-Vorgaben
  • Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Beratung von Datenschutzbeauftragten und IT-Sicherheitsteams zur Unterstützung
  • Anlaufstelle für die Geschäftsleitung in allen Fragen zum Datenschutz.
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