Tel.: +49 (0) 221 204 638 84
Fax: +49 (0) 221 270 956 111
BHO Consulting GmbH
Vorgebirgstraße 132
50969 Köln
DR. PHILIP LÜGHAUSEN
Herr Dr. Philip Lüghausen (Datenschutzbeauftragter TÜVzert) berät hauptsächlich im Bereich des Datenschutzrechts und des Datenrechts im Zusammenhang mit kommerzieller Datennutzung. Er berät mehrere führende multinationale und internationale Pharmaunternehmen und Medizinproduktehersteller im Datenschutzrecht, inkl. DAX-Konzerne. Sein Branchenfokus liegt in Pharma, Bauwesen und produzierendes Gewerbe. Er verfügt aufgrund seiner Projektbegleitung über besondere Erfahrung in der Erstellung, Prüfung und Verhandlung verschiedener Arten von datenschutzrechtlichen Verträgen, insbes. Auftragsverarbeitungsvereinbarungen und Verträge über die gemeinsame Verantwortung. Er hat zahlreiche Kunden bei der Implementierung und fortlaufenden Verbesserung von Prozessen zur Einhaltung der Vorgaben der DSGVO unterstützt. Dazu gehört die Beratung bei der Implementierung von Prozessen zum Datenschutz sowohl in kommerziellen Anwendungen als auch bei klinischen und nicht-klinischen Forschungsvorhaben.
Herr Dr. Lüghausen ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) und bei NRW.uniTS, einem vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen geförderten Netzwerkprojekt. Zudem veröffentlicht er zum Datenschutz, z.B. im Formularhandbuch Datenschutzrecht und ist seit 2014 regelmäßiger Referent bei der FORUM Institut für Management GmbH und führt Schulungen für Unternehmensführungen und Mitarbeiter zu datenschutzrechtlichen Themen in der Pharmaindustrie durch.
VERÖFFENTLICHUNGEN (AUSWAHL)
- Verarbeitung von Geolokalisierungsdaten im Rahmen der DSGVO (Original: Processing geolocation data under the GDPR), InsideGNSS 2019 (Mitautor: Matthias Lachenmann).
- Mobile Apps: Entwicklungs- und Endkundenverträge, ITRB 2015, S. 99-100.
- Datenschutz in der klinischen Forschung, A & R 2018.
- Zur Haftung eines „digitalen Buchhändlers“ für Urheberrechtsverletzungen, AfP Heft 1/2014.
- Anmerkung zum Urteil des KG zur Verwendung des Schutzrechtshinweises „TM“, IPRB Heft 11/2013.
- Kommentar zum Urteil des BGH in Sachen „virtuelle Videorecorder II“, K&R Heft 6/2013.
- Zum Schutz von Interviewfragen, AfP Heft 3/2013.
- Einsichtnahmerecht der Presse in öffentliche Verzeichnisse, AfP Heft 2/2013.
- Zur Berichterstattung über die Mitgliedschaft in einem politischen Führungsgremium eines Vereins AfP Heft 2/2012.
- Anmerkung zum Urteil des BGH zur Erstattung von Patentanwaltskosten bei der markenrechtlichen Abmahnung, IPRB Heft 8/2011.
- Betrieb von Online-Videorecordern stellt selbständige Nutzungsart dar, Kommentar zum Urteil des OLG München vom 18.11.2010 – 29 U 3792/10, K&R Heft 2/2011
- Schutz von Werbekonzepten, IPRB Heft 1/2011.
- Aktuelle Probleme der Werbung in Online-Games, K&R Heft 7/2011.
- Nur mit Siegel – Probleme beim Onlinevertrieb von CDs und DVDs in Cellophanhüllen, Internetworld Business Nr. 12/10.
- Der M-Commerce Check – Zur eBay-App und Pflichtangaben, Internetworld Business Nr. 20/2010.
VORTRÄGE
- Lehrbeauftragter an der Universität Siegen, Vorlesung Medienwirtschaftsrecht und Datenschutzrecht.
- Regelmäßiger Dozent für das FORUM Institut für Management GmbH zu datenschutz- und IT-relevanten Themenbereichen.
- Organisation und Durchführung von Inhouse-Schulungen für KMU und große Konzernunternehmen zu datenschutzrechtlichen Themen, insbesondere im Zusammenhang mit klinischen Studien und Forschung und Entwicklung in der Pharma- und Arzneimittelindustrie.